Geschäftsführer von Gesellschaften müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.01.2024 (AZ: II ZB 7/23) mit der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten im Handelsregister leben - auch wenn sie Angst haben, Opfer einer Straftat zu werden. Nach Ansicht des BGHs hat der Geschäftsführer einer GmbH demnach keinen Anspruch auf die Löschung seines Geburtsdatums oder Wohnorts aus dem öffentlichen Register.
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EuGH: Nationale Aufsichtsbehörde für Datenschutz kann Löschung von unrechtmäßigen verarbeiteten personenbezogenen Daten anordnen, auch ohne Antrag der betroffenen Person.
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein grundlegendes Anliegen in der digitalen Ära. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.03.2024 (AZ: C-46/23) hat die Befugnisse einer Aufsichtsbehörde zur Anordnung der Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten Daten erweitert.
Dieses Recht steht der Aufsichtsbehörde auch dann zu, wenn die betroffene Person selbst keinen Antrag hierfür gestellt hat.
Die KDSA Ost (Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs) hat ihren 8. Tätigkeitsbericht herausgegeben.
Im Berichtsjahr feierten die Datenschutzgesetze ihr fünfjähriges Bestehen. Die KDSA Ost veranstaltete zur Feier des fünfjährigen Bestehens des KDG eine Themenwoche. In dieser Woche wurden einem breiten Publikum verschiedene Gebiete des Datenschutzes und der Datensicherheit in Vorträgen, Workshops und offenen Videokonferenzen nahegebracht.
Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar. Dies hat der EuGH am 21.03.2024 (AZ: C-61/22) entschieden.
Die Fingerabdrücke im Ausweis dienten im weiteren Sinne zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, urteilten die Richter des EUGHs.
Weiterlesen: Fingerabdruckpflicht im Ausweis ist rechtens, Verordnung aber ungültig
Der TB 2023 der KDSA Ost enthält im Abs.7.2 "QR-Codes – Bequemlichkeit mit Tücken?" allgemeine Informationen zu QR-Codes. Drei unterschiedliche Codes, statisch und dynamisch, sind dort ab-gebildet. An einem anschaulichen Beispiel soll die Funktionsweise eines dynamischen Codes etwas nähergebracht werden.
Wird der erste dynamische Code gescannt (Seite 90), so landet man auf der üblichen Kontaktseite der KDSA Ost. Ein seröser Code, hier ist alles in Ordnung.
Nach § 17 Abs. 1 KDG hat jede betroffene Person zunächst das Recht, von dem Verantwortlichen eine Auskunft darüber zu bekommen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus besteht ein weiterer Anspruch auf die Informationen, die in dieser Vorschrift benannt sind, wenn tatsächlich personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Parallelvorschrift im staatlichen Recht findet sich in Art. 15 DS-GVO.